Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Partner Portal
Um sich beim TP-Link-Partner Portal der TP-Link Deutschland GmbH, im Folgenden "TP-Link" genannt, zu registrieren, muss der Handelspartner die unten aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden „Vereinbarung“ genannt, akzeptieren.
A. ZULÄSSIGKEIT:
1. Durch das Anklicken und Akzeptieren dieser Vereinbarung bestätigen Sie im Folgenden "Wiederverkäufer" genannt, dass Sie ein Partner und ein autorisierter Vertreter des im TP-Link-Partnerprogramm genannten Unternehmens sind. Wiederverkäufer müssen formal als Value Added Reseller (VAR) oder Integrator klassifiziert sein, um sich als gültiger TP-Link-Partner zu qualifizieren
2. Der Wiederverkäufer muss alle aktuellen Partneranforderungen erfüllen, die auf dieser Website und in dieser Vereinbarung festgelegt sind.
3. Der Wiederverkäufer muss die aktuellen TP-Link-Richtlinien für einseitige Bekanntmachung einhalten.
4. Die Partner sind berechtigt, die aktuellen auf dieser Website aufgeführten Partnerleistungen zu den folgenden Bedingungen zu erhalten:
a. Vorteile für Partner können Sonderpreise, Rabatte oder Rabattprogramme sein, sind aber nicht darauf beschränkt.
b. Rabattprogramme gelten nur für TP-Link-Produkte, die bei autorisierten TP-Link-Distributoren erworben wurden (eine vollständige Liste der autorisierten TP-Link-Vertriebspartner finden Sie auf der TP-Link-Website). Alle anwendbaren Rabattprogramme müssen schriftlich bestätigt werden (dies beinhaltet TP-Link-Buchungen auf unserer offiziellen Website oder E-Mail-Benachrichtigungen von TP-Link). Die Aktionen enthalten einen festen Zeitraum oder eine Dauer, innerhalb derer diese Rabattprogramme verfügbar sind.
c. Wenn TP-Link keine Fristen oder Termine schriftlich festlegt, wird die Dauer auf einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab erster Bekanntmachung der Aktion gesetzt.
d. TP-Link kann die Berechtigung des Wiederverkäufers zur Teilnahme an solchen Rabattprogrammen im Rahmen der Vereinbarung des Wiederverkäufers zur Bereitstellung von TP-Link-Verkaufsstellenberichten, Inventarberichten und jeglichem formellen Erhalt eines Kauf- oder Verkaufsbelegs einschränken.
B. EINHALTUNG:
1. TP-Link behält sich das Recht vor, Rabatte oder Projektanfragen abzulehnen oder zu widerrufen, wenn die allgemeinen Bedingungen nicht eingehalten werden.
2. TP-Link behält sich das Recht vor, die Einhaltung dieser Vereinbarung zu überprüfen (entweder direkt oder durch einen externen Prüfer).
3. Marktplatz oder Konten von Drittanbietern, die zum Verkauf von TP-Link-Produkten erstellt wurden, sind nicht zulässig und führen dazu, dass Rabatte oder Sonderkonditionen aufgehoben und das TP-Link-Partnerprogramm gestrichen wird.
C. BEENDIGUNG:
1. Diese Vereinbarung und die Mitgliedschaft des Wiederverkäufers im TP-Link-Partnerprogramm können von beiden Parteien mit oder ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, indem die andere Partei dreißig (30) Tage vorher schriftlich benachrichtigt wird (einschließlich E-Mail-Benachrichtigung). Diese Vereinbarung kann von TP-Link aus wichtigem Grund sofort gekündigt werden, wenn der Wiederverkäufer gegen die allgemeinen Bedingungen der Vereinbarung verstößt, oder wenn TP-Link davon überzeugt ist, dass eine solche Verletzung vorliegt, einschließlich der Nichteinhaltung der unlauteren Wettbewerbspolitik. Im Falle, dass diese Vereinbarung aus wichtigem Grund gekündigt wird, verfällt die aufgelaufene VAR-Mitgliedschaftsleistung des Wiederverkäufers.
2. TP-Link behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung und nach alleinigem und freiem Ermessen: (a) die Anforderungen des TP-Link-Partners zu ergänzen, zu entfernen oder zu ändern; (b) das TP-Link-Partnerprogramm zu ändern; und / oder (c) das TP-Link Partnerprogramm ohne weitere Verpflichtung gegenüber dem Wiederverkäufer einzustellen.
D. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG:
1. Jegliche Haftung von TP-Link für Ansprüche aus dieser Vereinbarung, richten Sich nach den gesetzlichen Regelungen der Bundesrepublik Deutschland.
Diese Haftungsbeschränkung ist kumulativ und nicht pro Fall. In keinem Fall haftet TP-Link für Folgeschäden.
2. Die Gültigkeit, Auslegung und Durchsetzung dieser Vereinbarung unterliegen den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
E. VERTRAULICHKEIT:
1. TP-Link-Informationen im TP-Link-Partnerprogramm sind streng vertraulich und auf gültige TP-Link-Partner beschränkt. Die TP-Link-Partner schützen diese Informationen mit der gleichen Sorgfalt, die sie zum Schutz ihrer eigenen sensiblen Geschäftsdaten verwenden, jedoch nicht unter einem angemessenen Maß an Sorgfalt und geben sie nicht an Dritte ohne die vorherige Zustimmung von TP-Link weiter. Der Wiederverkäufer darf diese Informationen nur im Zusammenhang mit der Werbung und dem Weiterverkauf von TP-Link-Produkten und -Dienstleistungen verwenden. Bei Beendigung dieser Vereinbarung oder Kündigung des TP-Link-Partnerprogramms sendet der Händler unverzüglich solche vertraulichen Informationen an TP-Link zurück, die ihm von TP-Link zur Verfügung gestellt wurden.
2. Weder diese Vereinbarung noch Rechte aus dieser Vereinbarung können vom Wiederverkäufer ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von TP-Link übertragen werden. Jeder Versuch der Abtretung unter Verletzung des vorstehenden Satzes beendet den Vertrag sofort und ist ohne Rechtswirkung.
F. UNABHÄNGIGE AUFTRAGNEHMER:
1. Die Parteien dieser Vereinbarung zwischen TP-Link und dem Wiederverkäufer sind die "Verkäufer" und "Käufer". Diese Vereinbarung begründet keine Agentur-, Partnerschafts-, Beschäftigungs-, Joint Venture- oder Franchise-Beziehung. Unbeschadet der Verwendung des Begriffs "Partner" im TP-Link-Partnerprogramm beabsichtigen die Parteien nicht, eine rechtliche Partnerschaftsbeziehung zwischen ihnen herzustellen, und sie werden auch nicht gegenüber Dritten einen Anspruch geltend machen oder anderweitig behaupten, dass ein solches Rechtsverhältnis zwischen ihnen besteht.
2. Der Wiederverkäufer erklärt sich bereit, TP-Link zu unterstützen, verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten, einschließlich der Wahl des Rechtsanwalts von TP-Link und der Zahlung seiner Anwaltsgebühren und -kosten gegen ihn, sowie gegen einen Verlust, eine Klage, einen Schaden oder sonstigen Ansprüche, die aus oder in Verbindung mit ihm entstehen.
G. VERSCHIEDENES:
1. Für den Fall, dass ein Teil, eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für rechtswidrig oder auf andere Weise undurchsetzbar erklärt werden oder unzulässig sind, so ist dieser Teil dieser Vereinbarung durch die entsprechende gesetzliche Regelung zu ersetzen. Alle übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben in vollem Umfang in Kraft.
2. Der Wiederverkäufer und TP-Link verzichten auf eine Anfechtung gegen die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit dieser Vereinbarung, die sich aus der elektronischen Übermittlung dieser Vereinbarung durch den Wiederverkäufer ergibt.
Diese Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand des TP_Link Partner-Programms ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien. Andere ausdrückliche oder stillschweigende Bedingungen, Vereinbarungen, Zusicherungen oder Gewährleistungen, die in dieser Vereinbarung nicht festgelegt sind, sind nicht wirksam. Diese Vereinbarung kann nur durch ein schriftliches Dokument geändert werden, das ausdrücklich zu diesem Zweck von TP-Link und dem Wiederverkäufer erstellt wird.
Durch Klicken auf die Schaltfläche “Senden“ bestätigen Sie, dass Sie die Vereinbarung vollständig gelesen haben und Ihr Unternehmen dieser Vereinbarung zustimmt.